Nach neuerer Rechtsprechung des deutschen Bundesfinanzhofes wird die deutsche Besteuerung auf weitere Bestandteile der schweizerischen beruflichen Vorsorge der Grenzgänger erweitert. Die Finanzverwaltung differenziert zwischen dem Obligatorium und dem Überobligatorium. Diese Unterscheidung hat nicht nur Nachteile, sondern auch Vorteile. Bei Kapitalauszahlungen aus dem Überobligatorium könnte sich Deutschland, ggf. auch für Schweizer, zu einer Alternative bei der Pensionierungsplanung entwickeln. Ein deutscher Rentner kann eine höhere Steuerfreiheit erwarten. Viele Deutsche verlassen die Eidgenossenschaft, um sich in Deutschland gut gehen zu lassen oder ihre Karriere dort fortzusetzen. Da z.B. die Besteuerung von Kapitalauszahlungen aus dem Überobligatorium, Kapitalauszahlungen und Todesfallleistungen, gänzlich in Deutschland steuerfrei sind, sofern der Beitritt in eine Pensionskasse vor dem 1.01.2005 etc. erfolgte, lohnt sich eine Beratung.
Stellen Sie frühzeitig die Weichen für Ihre Vorsorge und lassen Sie sich beraten!
Ihr A-S-C-L Team