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Grobes Verschulden eines Grenzgängers?

Egal ob Sie in der Schweiz arbeiten oder Ihre Geschäfte betreiben und in Deutschland wohnen oder umgekehrt, – wir verstehen Ihre deutschen Gehaltsabrechnungen, Schweizer Lohn- und Pensionsausweise u. ä. Leider werden viele Grenzgänger unzureichend bzw. falsch beraten, wenn es um die grenzüberschreitenden Steuern und Vorsorge geht, weil der «klassiche deutsche Steuerberater» oder der „klassische schweizer Treuhänder“ die Gegebenheiten des anderen Staates nicht kennt. Dies kann zu finanziellen Schäden führen. Im Streitfall des Finanzgerichts Baden-Württemberg hatte z. B. ein deutscher Steuerberater eines Grenzgängers die im Steuerformular gestellte Frage nach einer Kinderzulage mit »Nein« beantwortet. Um die Frage richtig beantworten zu können, hätte der Steuerberater wissen müssen, dass die steuerfreien Schweizer Kinderzulagen im Bruttolohn enthalten sind (FG Baden-Württemberg, Urteil vom 17.2.2017 - 4 K 1838/14), was zu einer übermässigen Besteuerung in Deutschland führte. Das deutsche Finanzamt lehnte die Änderung der mehreren Veranlagungen, die diesen Fehler beinhalteten, ab, weil der Grenzgänger ein grobes Verschulden seines Steuerberaters treffe. Am 28.04.2020 entschied auch ein weiteres Deutsches Gericht indem Urteil VI R 24/17: Der Grenzgänger habe ein Verschulden seines Steuerberaters zu vertreten, dessen Hilfe er sich zur Erstellung seiner Steuererklärung bedient (ständigen Rechtsprechung).

 

Unser Sitz, der in vis- a-vis zur Grenze CH - DE liegt, erfordert, die Kenntnisse des schweizerischen und des deutschen Steuerrechts. A-S-C-L Berater sind Experten für die Grenzgänger-Besteuerung in den beiden Ländern.