Keine Strafe bei Steuervergehen im Ausland: Beihilfe zur Steuerhinterziehung in der Schweiz ist nur für Steuervergehen gegenüber Schweizer Steuerbehörden strafbar. Das gleiche Steuervergehen wird nicht verfolgt, wenn jemand einer Person im Ausland hilft, ein Steuervergehen im Ausland zu begehen. Man könnte sich ausschliesslich nach ausländischem Recht strafbar machen, ohne in der Schweiz dafür bestraft zu werden. Eine Revision des Bundesgesetzes ist im Gespräch.
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