Auf die in der Schweiz anfallenden Zinserträge von EU-Steuerpflichtigen wird gemäss dem Zinsbesteuerungsabkommen von den Schweizer Zahlstellen einen
Steuerrückbehalt von 35 % erhoben. Dieser fliesst zu 75 % an das Steuersitzland des Steuerpflichtigen ab. Die restlichen 25 % bleiben in der Schweiz als Kostenausgleich. Alternativ kann der
Steuerrückbehalt auf Anweisung des Zinsempfängers durch eine Meldung der Zinszahlung an die Finanzbehörden des Wohnsitzstaates ersetzt werden.
Analog zum Zinsbesteuerungsabkommen ist im AIA-Abkommen eine Quellensteuerbefreiung von grenzüberschreitenden Zahlungen von Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren
zwischen verbundenen Unternehmen vorgesehen.