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Geniesst du dein unentgeltliches Frühstück im Geschäft?

Geniesst du dein unentgeltliches Frühstück im Geschäft? Ist das steuerfrei? Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass trockene Brötchen in Kombination mit Heißgetränken, die durch einen Arbeitgeber finanziert werden, kein steuerpflichtiger Sachbezug sind. Zu den Mindeststandards eines Frühstücks gehöre neben Brötchen und Getränken ein Brotaufstrich. Wegen der Bedeutung der Streitfrage hat der Senat die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen. Haben Sie Fragen? Rufen Sie uns ungeniert an. G. Leistner- Martin