Auch wenn mann abnehmen will # Das Finanzgericht Baden-Württemberg versagte den Abzug der Kosten für die Liposuktion (Fettabsaugung). Sie sei im Zeitpunkt der Vornahme der Behandlung keine wissenschaftlich anerkannte Methode gewesen. Aufwendungen für eine Heilbehandlung seien als außergewöhnliche Belastungen nur abziehbar, sofern diese zwangsläufig entstanden seien (FG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.9.2017).