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Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen

Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen: und sie sind nicht so leicht zu bekommen. Bei 30 bzw. 90 Arbeitstagen in der Schweiz besteht eine Meldepflicht für jede einzelne Person. Für darüber hinaus gehende Einsätze ist separat eine Aufenthaltsbewilligung bei der kantonalen Arbeitsmarktbehörde einzuholen. Im Erfolgsfall wird der Ausweis B (EU/EFTA) erstmalig auf die Dauer von fünf Jahren erteilt. Der Bundesrat legt jährlich die Höchstzahlen fest. Für die Dienstleistungserbringer aus der EU/EFTA beträgt diese ca. 2000 Einheiten für Kurzaufenthalter (L) und ca. 250 Einheiten für Aufenthalter (B). Für Grenzgängerinnen und Grenzgänger in der Schweiz gibt es keine Kontingentierung. Haben Sie Fragen? Rufen Sie uns an. G. Leistner- Martin