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Besteuerung der beruflichen Vorsorge Schweiz

Das Ziel der Beruflichen Vorsorge ist es im Alter, bei Invalidität und Tod in angemessener Weise die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung sicherzustellen. Versichert sind alle AHV-pflichtigen Mitarbeitenden ab dem 1. Januar nach ihrem 17. Geburtstag für die Risiken Invalidität und Tod und ab dem 1. Januar nach ihrem 24. Geburtstag zusätzlich für die Altersleistungen. Obligatorisch versichert ist der Jahreslohn zwischen CHF 21.150 und CHF 84.600. Obligatorische Beiträge werden in Deutschland steuerlich als Vorsorgeaufwendungen abzogen. Beiträge ins Überobligatorium von Arbeitgebern und Arbeitnehmern sind hingegen und im Gegensatz zur Schweiz steuerlich nicht abzugsfähig und sind als Bestandteil des Lohns in Deutschland zu versteuern. Haben Sie Fragen? Rufen Sie uns an. G. Leistner- Martin