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Doppelte Haushaltsführung

Sollte Ihre Hauptwohnung am Beschäftigungsort liegen, wird die zweite Wohnung als doppelte Haushaltsführung nicht anerkannt, sofern die Arbeitsstätte in zumutbarer Weise von der Hauptwohnung täglich erreicht werden kann. (BFH Urteil vom 16.11.2017). Haben Sie Fragen? Rufen Sie uns an. G. Leistner- Martin