# Straffreiheit ist nicht möglich bei einer Steuerhinterziehung von mehr als 25.000 € pro Tat. Eine Einstellung des Strafverfahrens ist möglich, wenn der Steuerpflichtige innerhalb einer
Frist die hinterzogenen Steuern und folgende Busse bezahlt:
- 10 % bei Hinterziehungsbetrag von unter 100.000 €,
- 15 % bei Hinterziehungsbetrag von mehr als 100.000 €,
- 20 % bei Hinterziehungsbetrag von mehr als 1 Mio. €.
Es wird empfohlen, sofort nach Abgabe der Selbstanzeige den Gesamtbetrag der hinterzogenen Steuern, der Strafzuschläge und der angefallenen Zinsen an die Finanzkasse zu leisten, mit der Folge,
dass die ab diesem Zeitpunkt anfallenden Zinsen erlassen werden.