# Alle in der Schweiz ansässigen Quellensteuerpflichtigen, deren Bruttoerwerbseinkommen einen festzulegenden Betrag (aktuell SFr. 120.000) überschreitet, werden mittels Abgabe der Steuererklärung pflichtveranlagt. Alle anderen Steuerpflichtigen können neu eine nachträgliche ordentliche Veranlagung beantragen. Das gilt auch für die quellensteuerpflichtigen Personen, z. B. Wochenaufenthalter ohne festen Wohnsitz in der Schweiz, die in der Schweiz mehr als 90 Prozent ihrer weltweiten Einkünfte versteuern und Anspruch auf die gleichen Abzüge wie in der Schweiz ordentlich besteuerten Personen haben (in Kraft treten: 01.01.2021). Haben Sie Fragen? Rufen Sie uns an.