Viele kennen das: Ihre Kleider sind aus der Mode gekommen. Ihre Möbel gefallen Ihnen nicht mehr. Ihre Kinder sind ausgezogen. Bücher sind fertig gelesen. Sie verkaufen alles, was Sie nicht mehr brauchen, über ein Online-Portal. Dann kommen Sie auf Idee, regelmässig online mit eigenen oder fremden Waren on demand zu handeln oder z. B. über Affiliate Geld zu verdienen.
Kaufen Sie Ihre Waren z. B. in der EU oder in China ein, lassen diese an eine deutsche Adresse liefern und verkaufen diese in der Schweiz? Sofern Sie als privater Verkäufer aktiv sind, könnten aus der Regelmässigkeit rechtliche Probleme erwachsen, egal ob Sie in der EU, Dubai oder in der Schweiz wohnen bzw. gemeldet sind.
Was ist steuerlich zu beachten?
Der EuGH entschied: Allein die Anzahl von Verkaufsangeboten sei nicht entscheidend. Folgende Kriterien seien bei der Beurteilung heranzuziehen (Urteil v. 04.10.2018, Az. C-105/17):
Den 2. Teil des Artikels "Was ist rechtlich zu beachten?" finden Sie hier.
Den 3. Teil des Artikels "Der neue EU-Steuer-Aktionsplan" finden Sie hier.
Den 4 Teil des Artikels "Abkommens über Zollsicherheit" finden Sie hier.
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