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Geltendmachung des Sonderausgabenabzugs für Grenzgänger

Altersvorsorgeaufwendungen und Krankenversicherungsbeiträge von in einem EU-EWR Mitgliedstaat tätigen, aber in Deutschland wohnenden Arbeitnehmern, deren Arbeitslohn nach einem Doppelbesteuerungsabkommen von der deutschen Besteuerung freigestellt ist, sind vom Sonderausgabenabzug ausgenommen (EuGH, 22. Juni 2017). 

Allerdings sind diese als Sonderausgaben zu berücksichtigen, wenn sie nicht in "unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang" mit steuerfreien Einnahmen stehen (BMF, Schreiben vom 11.12.2017).
Haben Sie Fragen? Rufen Sie uns an. G. Leistner- Martin, Dipl. Kff. FH (Steuern)