# Die Einkommensteuer entsteht mit Ablauf eines Kalenderjahres am 31.12. 24:00 Uhr. Gleichwohl beginnt die sog. Festsetzungsfrist zu laufen. Wenn eine Einkommensteuererklärung überhaupt nicht beim Finanzamt eingereicht wird, obwohl man dazu verpflichtet ist, beginnt die Festsetzungsfrist in Deutschland erst drei Jahre nach dem Jahr, in dem die Steuer entstanden ist. Beachten Sie bitte: Im Fall einer vorsätzlichen Steuerhinterziehung beträgt diese Frist nicht vier, sondern zehn Jahre! Neben den Steuern selbst gibt es weitere Geldleistungen z. B. Zinsen, Säumniszuschläge, Verspätungszuschläge und ggf. Hinterziehungszinsen.