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Vermeidung von 6 % Zinszahlungen an das Finanzamt

Der Fiskus verlangt 6 % bei Steuernachzahlung, als hätte es die Nullzinspolitik der Europäischen Zentralbank nie gegeben.  Vor dem Bundesfinanzhof war ein entsprechendes Verfahren anhängig. Es ging in diesem um die Frage, ob zu hoch festgesetzte Nachzahlungszinsen zu erlassen sind. Der BFH hält den Zinssatz von 0,5 % für jeden Monat (6 % pro Jahr) für verfassungsgemäß und verneint einen Anspruch auf einen Erlass der Zinsen (Urteil - III R 10/16). Ist es vorauszusehen, dass der Steuerbescheid nicht vor Beginn des Zinslaufs ergehen wird, könnte ein Antrag auf Festsetzung von nachträglichen Vorauszahlungen bis Ende März des 2. Folgejahres gestellt werden, damit keine Zinsen entstehen. Ob es einem Steuerbürger (ohne Steuerberater) zuzumuten ist, bei der Erklärungsabgabe einen Antrag auf Erhebung nachträglicher Vorauszahlungen zu stellen, wird der BFH (Az. IX R 42/17) demnächst entscheiden. Haben Sie Fragen? Rufen Sie uns an. G. Leistner- Martin