Es besteht eine theoretische Möglichkeit einer Besteuerung der Einkommen aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie aller Rentnerinnen und Rentner an der Quelle in der Schweiz. Bis Ende 2020 waren nur Ausländerinnen und Ausländer mit Aufenthaltsgenehmigung B, Grenzgängerinnen und Grenzgänger, Künstlerinnen und Künstler, Vortragsreisende quellensteuerpflichtig.
Neuerungen ab 2021
Die quellensteuerpflichtigen Personen, die im Ausland steuerlich ansässig sind und die Voraussetzungen an die Quasi-Ansässigkeit erfüllen, können ab dem 01.01.2021 für jedes Jahr bis am 31. März des auf die Fälligkeit der Leistung folgenden Steuerjahres einen Antrag auf nachträgliche ordentliche Veranlagung bei Steuerverwaltung einreichen.
Dank https://www.quellenbesteuert.ch können Sie Ihre Besteuerung prüfen und Ihre Steuerrückerstattung zurückfordern. Verpassen Sie nicht die Frist 31.03! Verschenken Sie kein Geld!