Tipp 1: Handschlag ist nicht genug.
Mündlich abgeschlossene Verträge sind rechtlich »für die Katz«. Es gibt keinen Nachweis. Wollen Sie trotzdem keinen schriftlichen Vertrag schreiben, ist die Mindestabsicherung, eine Überweisung per Bank mit einem Betreff »Darlehen«, also keine Bargeld-Übergabe. Diese Lösung ist dennoch problematisch, da steuerrechtlich ein Darlehen ohne einen schriftlichen Vertrag und ohne Vereinbarung über den marktüblichen Zins als Schenkung gilt.
Tipp 2 Achtung, Finanzamt-Falle!
Darlehensverträge zwischen Freunden werden von der Steuerverwaltung nur anerkannt, wenn sie zivilrechtlich wirksam sind und einem Fremdvergleich standhalten, d. h., dass man keine steuerliche Anerkennung bei einem fehlenden schriftlichen Vertrag, bei sehr langer Laufzeit, fehlenden bzw. zu niedrigen Zinsen und fehlender Besicherung des Rückzahlungsanspruchs bekommt. Die Folge wäre ggf. eine Schenkungssteuer.
Tipp 3 „Gib mir ein Paar Millionen!“
Bei grosseren Summen sollten Sie am besten einen Experten aufsuchen. Genaue Darlehensverwendung, das Konto, auf das überwiesen wird, ggf. die so genannte Sicherungsübereignung oder ein Schuldanerkenntnis sollten immer schriftlich fixiert werden.
Bevor Sie Geldgeschäfte tätigen, lassen Sie sich am besten bei einem Fachmann beraten.
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