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Deutsche Grenzgänger im Home-Offece: Vorsteuerabzug auch für Schweizer Arbeitgeber für die Renovierung vom Home-Office seiner Mitarbeiter

Vermietet ein Arbeitnehmer seine Wohnräume als Arbeitsräume an seinen Arbeitgeber für dessen Unternehmen, kann er grundsätzlich die ihm für Renovierungsaufwendungen in Rechnung gestellte deutsche Umsatzsteuer als Vorsteuer steuermindernd zurückfordern. (BFH Urteil vom 07.05.2020 - V R 1/18)

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