· 

Unzulässige Steuerschätzung

Die Regel in dubio pro reo verbietet, die Schätzung der Steuerhinterziehung auf blosse Wahrscheinlichkeit zu stützen. Die Möglichkeit eines bestimmten Vermögenszuwachses darf nicht ohne hinreichende Nachweise angenommen werden (BFH, Urteil vom 3.12.2019 - VIII R 23/16).

Kommentar schreiben

Kommentare: 0