Das kantonale Steueramt Zürich informiert, dass unselbstständig Erwerbende in ihrer Steuererklärung 2020 die Berufskosten wie die Fahrkosten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte und Verpflegungskosten genau so abziehen könnten, wie diese ohne COVID-19 angefallen wären. Von einer ähnlichen Handhabung ist in allen Kantonen auszugehen.