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Steuererklärung für Corona-Jahr 2020: Berufsauslagen, Arbeitsweg- und Verpflegungskosten, Home-Office-Kosten

Das kantonale Steueramt Zürich informiert, dass unselbstständig Erwerbende in ihrer Steuererklärung 2020 die Berufskosten wie die Fahrkosten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte und Verpflegungskosten genau so abziehen könnten, wie diese ohne COVID-19 angefallen wären. Von einer ähnlichen Handhabung ist in allen Kantonen auszugehen.