Der Bundesrat hat im September beschlossen, die Geltungsdauer der COVID-19-Verordnung Erwerbsausfall in folgenden Fällen zu verlängern:
- Eltern, die ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen mussten bzw. müssen, weil die Kinderbetreuung nicht mehr gewährleistet ist,
- Behördlich angeordnete Quarantäne,
- Selbstständigerwerbende bei Betriebsschliessung bzw. Veranstaltungsverboten
Dieser Personenkreis muss bei ihrer Ausgleichskasse einen neuen Antrag einreichen.