Minergie und Steuern: Bauen oder Sanieren nach Minergie-Standard – Lohnt sich der Mehraufwand? Die Marke Minergie® steht für minimierten Energieverbrauch. Sie garantiert Energieeffizienz und
Nachhaltigkeit, einige Banken, wie etwa die Raiffeisenbank belohnen die Minergiebauherren mit Sonderkonditionen (0,1-0,2 %) für die Hypothek. Nach Inkrafttreten des Gesetzes vom 5. August 2010
zur Änderung des Energiegesetzes sind diese Gebäude über für einen Zeitraum von zwanzig Jahren von der ergänzenden Liegenschaftssteuer - allerding nur im Kanton Genf - befreit.
In einem Streit um die Rückerstattung der bezahlten Liegenschaftssteuer 2011 bis 2014 (Genf), sah das Bundesgericht keine Verletzung des Bundesrechts, auch wenn die Steuerpflichtige der
Auffassung sei, die Befreiung für Minergie-zertifizierte Gebäude hätte ihr ohne Vorlage entsprechender Nachweise automatisch gewährt werden müssen. Vorliegend handele es sich um eine Frage des
materiellen Rechts und ein Fehler in der Rechtsanwendung stelle keinen Überprüfungsgrund dar; Abweisung der Beschwerde der Steuerpflichtigen. Urteil vom 12. August 2020 (2C_231/2020)