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Bern 2020: Änderungen des Erbrechts

Das Erbrecht Schweiz ist veraltet und soll modernisiert werden. Ende September hat der Nationalrat mit deutlicher Mehrheit die folgende Erneuerung des Erbrechts beschlossen. 

Der Pflichtteil des Ehepartners (hier: Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs) sollte nicht geändert werden. Der Erblasser kann auch in Zukunft nur mit Einschränkungen des Pflichtteilsrechts anordnen, wer welchen Anteil daran hält. Er kann künftig über einen grösseren Teil des Nachlasses frei bestimmen. Der Pflichtteil der Kinder sollte von ¾ auf 1/2 reduziert werden. Der Pflichtteilsanspruch der Eltern soll gestrichen werden. Der Ständerat wird demnächst über Differenzen beraten.

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