Bern, 02.10.2020 - Die Revision der Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens auf den 1. Januar 2021 erfordert die kurzfristige Anpassung folgender Daten: «Aufbau und Recordformate der Quellensteuer-Tarife für den Import in Lohnbuchhaltungssysteme (ERP-Systeme)». Die neuen Quellensteuertarif-Dateien für das Steuerjahr 2021 werden Anfangs Dezember 2020 auf der ESTV Homepage aufgeschaltet. Es wird empfohlen, Ihre neuen Tarife und ihre Besteuerung durch Ihren Steuerberater prüfen zu lassen.
Dank https://www.quellenbesteuert.ch können Sie Ihre Besteuerung prüfen und Ihre Steuerrückerstattung zurückfordern. Verpassen Sie nicht die Frist 31.03! Verschenken Sie kein Geld!