Der Bundesrat hat folgende Änderungen der Verordnung über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIAV) beschlossen:
1 Die Aufhebung der Ausnahmebestimmung für Stockwerkeigentumsgemeinschaften
2 eine Anpassung der geltenden Sorgfaltspflichten.
3 Ausweis in US-Dollar
4 eine Dokumentenaufbewahrungspflicht für meldende schweizerische Finanzinstitute
Diese Änderungen werden per 1. Januar 2021 in Kraft treten.