· 

Deutsche Immobilien aktuell: Bei der Ermittlung der Abschreibung der vermieteten Immobilien sind die Bodenwerte abzuziehen.

Nach der bisherigen Rechtsprechung des deutschen BFH könnte eine Kaufpreisaufteilung anhand der im Kaufvertrag vereinbarten Verhältnisse vorzunehmen werden. Dies führte zur vertraglichen Gestaltung der Kaufverträge, in denen bei der Aufteilung des Werts der Immobilien auf das Gebäude und Grund und Boden von den realen Verhältnissen abgewichen wurde. Gibt es jedoch Anhaltspunkte dafür, dass eine Kaufpreisaufteilung nur zum Schein vorgenommen worden ist oder ein Gestaltungsmissbrauch i.S.d. § 42 AO vorliegt, ist der vertraglich vorgenommenen Kaufpreisaufteilung nicht zu folgen. 

Der BFH verwies die Rechtssache daher an das Finanzgericht zurück, damit dieses zur Ermittlung des Gebäudewerts ein Gutachten einholen könne.

Tipp:

Ihre Bescheide, sofern Sie von einer ähnlichen Besteuerung betroffen sind, sollten zunächst bis zu der Veröffentlichung einer neuen Arbeitshilfe, die in der Überarbeitung ist, offengehalten werden. Die Aufteilung kann nochmals erneuert werden, wenn es sich um ein bereits seit längerem vermietetes Gebäude handelt.