Die Schweizer Bundes- und des Bundesstrafgerichts bestätigten Ende 2020 in zwei Strafverfahren die Einziehungen von ca. CHF 167.000.000 sowie Ersatzforderungen von ca. CHF 82.000.000 im «MUS»-Verfahren wie auch Einziehungen i. H. v. CHF 200.000.000 in einem Geldwäschereigeschäften mit Usbekistan.