Bern, 17.03.2021 - die private Verwendung des Fahrzeugs sei mit einer Pauschale zu versteuern, die neu die Fahrkosten zur Beschäftigungsstelle umfasst. Das EFD Eidgenössische Finanzdepartement
setzt diese Änderung auf den 1.01.2022 in Kraft.
Neue Regelung besagt, dass die private Nutzung des Geschäftsfahrzeugs (inkl. Arbeitswegkosten) pro Monat mit 0,9 % des Fahrzeugkaufpreises versteuert werden können. Bisher betrug diese 0,8 %. Die
Fahrkosten zum Arbeitsort müssen mit 70 Rappen pro Kilometer als Einnahmen in der Steuererklärung erklärt werden. Bei der direkten Bundessteuer wären bis maximal 3’000 Franken Berufskosten
abziehbar.
Mit der neuen Regelung entfallen:
Die Aufrechnung des Fahrkostenabzugs und den Kosten für den Arbeitsweg
Die Pflicht, den Anteil Aussendienst auf dem Lohnausweis zu deklarieren.
Die Abrechnung der effektiven privaten Nutzung mit einem Fahrtenheft weiterhin möglich.