Bern, 26.05.2021# Bei der direkten Bundessteuer wird die Erhöhung des steuerlich zulässigen Steuerabzugs für die externe Kinderbetreuung von 10’100 auf 25’000 Fr. vom Bundesrat befürwortet. Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) stimmte ebenfalls der Vorlage zu und verabschiedete den Gesetzesentwurf.