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Berechnung der Höhe des Eigenmietwertes einer ausländischen Immobilie

Eine pauschale Methode für Immobilien, die sich in Ländern befinden, in denen keine Steuern auf Eigenmietwert erhoben werden, sei zulässig. Das bedeutet, dass eine pauschale Methode auch im Ausland angewandt werde. Wird die Steuer auf dem ausländischen Eigenmietwert erhoben, müssen die Steuerbehörden diese prüfen. Urteil vom 7. Mai 2021 (2C_25/2021)