Das deutsche Bundesfinanzministerium BMF beauftragte am 14.1.2021 die Experten, die Besprechungen mit einem Whistleblower zu führen und die Daten zur Aufdeckung Steuerhinterziehung zu erwerben, die am 10.2.2021 gekauft wurden. Inzwischen seien die Fakten geklärt. Die Personendaten können den berechtigten Ländern zwecks Prüfung und Einleitung von steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren zur Verfügung gestellt werden. Laut dem deutschen Bundesfinanzministerium beinhalten die Daten aus Dubai umfassende Auskünfte zu Millionen von Personen in aller Welt und zu einigen Tausend in Deutschland. Infolge der Prüfung von dieser Daten wären allfällige Straftaten in Steuer- und Finanzsachen aufdeckbar. Nicht deklarierte Einnahmen bzw. nicht deklarierte Vermögenswerte könnten den betroffenen Steuerpflichtigen Probleme bereiten. (BMF online, Meldung v. 16.6.2021)
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