Das deutsche Bundeszentralamt für Steuern BZSt veröffentlicht die Formblätter für die Rückerstattung der Kapitalertragsteuern und den erneuerten Antrag auf Rückerstattung unter 15 % Quellensteuern. Die Vordrucke sind auf der Internetseite vom Bundeszentralamt für Steuern BZSt aufrufbar. Weitere Hinweise zur Erstattung nach § 50d Absatz 1 EStG werden auch dort veröffentlicht.