Bern, 27.07.2021 - die Schweizer Bundesanwaltschaft hat das Verfahren eingestellt, das wegen des Verdachts der Geldwäscherei gegen unbekannt in der Schweiz geführt wurde. Die Ermittlungen standen im Zusammenhang mit dem in Russland bekanntgewordenen Betrug. Bei dem wurde die russische Steuerbehörde geschädigt. Ferner ordnete die Bundesanwaltschaft die Einziehung i. H. v. über CHF 4.000.000.