Sachverhalt: Eine in der Schweiz steuerpflichtige Person hatte monatliche Bezüge i. H. v. Fr 30.000, - aus einer Familienstiftung auf ihr eigenes Konto ausbezahlt bekommen.
Die Abklärungen durch das Gericht haben ergeben, dass der Begünstigte ihr Sohn war. Dieser war der Staatsbürger der USA. Die Mutter könnte darüber hinaus die Besitzerin einer Pariser Wohnung und
auch die Miteigentümerin eines französischen Chalets sein. Die Ermittlung durch die Steuerbehörde erfolgte aufgrund einer anonymen Anzeige.
Gerichtsentscheid: Zahlungen aus Familienstiftungen stellen steuerpflichtiges Einkommen dar. Die Frau bestritt, dass die Zahlungen für sie waren. Leider haben die Behörden nicht klären können, in
welchem Land ihr Sohn seinen Wohnsitz hatte. Was und ob der Sohn die Zahlungen in der USA meldete, könnte ebenfalls nicht geklärt werden. Die angeforderten Angaben zu verkauften Immobilien wurden
nicht nachgereicht. Die Steuerbehörde hatte nur Vermutungen aus der anonymen Anzeige über die Höhe des Vermögens. Dies führt zu einer Umkehr der Beweislast. Das Gericht entschied, dass es nicht
möglich sei, die Steuerhinterziehung der Frau nachzuweisen und über die Busse zu bescheiden.
Urteil vom 26. Juli 2021 (2C_74/2021).
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A-S-C-L Leistner und Partner, Steuerberater und Treuhänder