Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied in den Rechtssachen betr. des automatischen Informationsaustausches, dass das garantierte Recht auf einen Rechtsbehelf erfordert, dass über den Austausch der Informationen zwischen den EU-Mitgliedstaaten eine Klageerhebung möglich sein sollte. Dies wird im Art. 47 EU-Charta im Hinblick auf das darin verankerte Recht auf Rechtsschutz bestimmt (Urteil C-245/19, C-246/19).
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