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AIA – Klage gegen die Herausgabe der Informationen bald auch in der EU?

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied in den Rechtssachen betr. des automatischen Informationsaustausches, dass das garantierte Recht auf einen Rechtsbehelf erfordert, dass über den Austausch der Informationen zwischen den EU-Mitgliedstaaten eine Klageerhebung möglich sein sollte. Dies wird im Art. 47 EU-Charta im Hinblick auf das darin verankerte Recht auf Rechtsschutz bestimmt (Urteil C-245/19, C-246/19).


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