Der neue EU-Steuer-Aktionsplan nimmt die Online-Verkäufer in der EU und auch in der Schweiz unter die Lupe.
Die EU-Kommission hat ein Steuerpaket angenommen, mit dem der Aufschwung sichergestellt werden soll. Der Steuer-Aktionsplan nimmt wieder einmal die Bekämpfung vom Steuermissbrauch, die Eindämmung des unlauteren Steuerwettbewerbs unter die Lupe (Pressemitteilung IP/20/1334 vom 15.7.2020).
Auch durch das neue deutsche JStG wurden in Deutschland die Änderungen im Umsatzsteuerrecht eingeführt, die auf dem Mehrwertsteuer-Digitalpaket der EU basieren und am stärksten Privatpersonen im E-Commerce betreffen. Hiermit ist der Verkauf von Konsumgütern an Endverbraucher über das Internet gemeint. Ab dem 1.7.2021 werden die Änderungen greifen. Privatpersonen, die online regelmässig handeln, ohne ein Unternehmen angemeldet zu haben, werden ggf. mit Mahnungen von Behörden rechnen müssen. Von besonderer Bedeutung ist der Vorschlag, dass die Staaten grenzüberschreitend und automatisch Informationen über Einnahmen aus Online-Geschäften austauschen.
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