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Vorgehen bei Liquidationen von Anlagefonds

Im Fall der Abwicklung eines Anlagefonds (hier: Einer Investmentgesellschaft mit variablem Kapital (SICAV), einer kollektiven Kapitalanlage (FCP), eines einzelnen Teilvermögens, einer Kommanditgesellschaft (KmGK) muss die Person, die verrechnungssteuerpflichtig ist, vor Beginn der Fondsliquidation die ESTV informieren.


Die Leitung des Fonds muss bei der ESTV (hier: fondsliquidationen.dvs@estv.admin.ch) nach der Liquidationsmeldung folgende Unterlagen einzureichen:

 - Geprüfte Liquidationsbilanz mit Erfolgsrechnung,

 - Buchhaltung (Saldobilanz) des laufenden Geschäftsjahres bis zur Liquidation,

 - Entwurf der Anzeige für die Schlusszahlung.

 2. Nach der Prüfung stellt die ESTV die Liquidationsbestätigung aus. Infolge kann Fondsleitung die Schlussauszahlung veranlassen. Gleichzeitig erfolgt die Deklaration der Verrechnungssteuer. Nach Eingang der Schlusszahlung bei der ESTV wird der Anlagefond aus dem Register gelöscht.