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Durch Verjährung Steuern sparen: der Prozess

Das Besteuerungsrecht eines Kantons für die direkte Bundessteuer verjährt 5 Jahre nach Ablauf des entsprechenden Jahres. Im Falle, dass die Steuerbeamten nicht belegen können, dass die Verfügung eröffnet wurde, z. B. mangels Versendung per Einschreiben, liegt nicht nur ein Formfehler wie z. B. bei einer fehlerhaften Rechtsmittelbelehrung vor, sondern ist die Versendung als nicht erfolgt zu beurteilen. Bei einem solchen Sachverhalt gehen die Gerichte von der Nichtigkeit und nicht von der blossen Anfechtbarkeit eines Verwaltungsakts aus. Die Verfügung ist in rechtlicher Hinsicht nicht vorhanden. Sie entfaltet darum keine Wirkung. Urteil vom 25. Oktober 2021 (2C_179/2021)