Sind die Beratungsleistungen, die eine Kanzlei an ihre Kunden, Offshore-Gesellschaften, erbringt, im Ausland steuerpflichtig? Anwälte und Steuerberater, die Trägerinnen vom Berufsgeheimnis, sind zur Vorlage der Buchführung verpflichtet. Es ist erlaubt, Namen, nicht allerdings den Wohnsitz ihrer Kunden unkenntlich zu machen. Der Kläger hat dies getan. Aus diesem Grund betätigte das Bundesverwaltungsgericht die fraglichen Leistungen als in der Schweiz erbracht und in der Schweiz MWST-steuerpflichtig, da der Nachweis des Ausländischen Wohnsitzes der Kunden nicht erbracht wurde. Urteil vom 10. November 2021 (2C_402/2021)