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Wenn Dickköpfigkeit sich auszahlt: der Prozess

A. ist Immobilien-Eigentümer in Winterthur. Diese vermietet er an D. AG, bei der er Verwaltungsrat ist und an der er beteiligt ist. Über Jahre hinweg verzichtete er nachträglich auf den Mietzins. Der andere Aktionär der D. AG finanzierte die D. AG unter der Voraussetzung, dass diese keine Miete ausgleichen musste. Die Frage war, ob die Nicht-Zahlung der Miete zur Folge hätte, dass die Einnahmen auf Vermietung trotzdem realisiert wäre. Da der Schuldner als renitent galt, galt seine Bereitschaft zur Zahlung als vage. Die Einnahmen wurden trotz des Forderungsverzichts nicht realisiert. Urteil vom 12. November 2021 (2C_1035/2020)