Urteil des Bundesgerichts vom 21. Februar 2025 (9C_349/2024)
Sachverhalt
Die Beschwerdeführerin verließ Ende September 2021 gemeinsam mit ihrem Lebenspartner und dem gemeinsamen Kind die Schweiz. Kurz vor dem Wegzug tätigte sie Einzahlungen in die berufliche Vorsorge in Höhe von CHF 241'500.
Streitpunkt
Das kantonale Steueramt verweigerte den Steuerabzug mit der Begründung, dass die Einzahlungen nicht dem Aufbau einer Vorsorge in der Schweiz dienten, sondern ausschließlich steuerliche Vorteile sichern sollten. Die Vorinstanz bestätigte diese Einschätzung.
Entscheid des Bundesgerichts
Das Bundesgericht schloss sich der Beurteilung der Vorinstanzen an und qualifizierte die Einzahlungen als Steuerumgehung. Der beabsichtigte oder mögliche spätere Rückkehr in die Schweiz kam dabei keine Bedeutung zu. Die Beschwerde wurde abgewiesen.