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STEUERBERATER & TREUHÄNDER

Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz + Deutschland

Besteuerung von Ehepaaren in internationalen Verhältnissen

Jeder Mensch hat eine einzigartige Lebensgestaltung – und gerade in internationalen Verhältnissen entstehen oft komplexe steuerliche Fragestellungen mit anspruchsvollen Fallstricken. Da nicht für jeden spezifischen Sachverhalt bereits eine gerichtliche Entscheidung vorliegt, sind individuelle Prüfungen und maßgeschneiderte Lösungen essenziell.

Beispiel: dba-ch-de-wohnsitz-ehegatten

  • Der Ehemann arbeitet in Deutschland. Er hat die deutsche Staatsangehörigkeit.
  • Seine Ehepartnerin ist Schweizer Staatsbürgerin und hat ihren Wohnsitz in der Schweiz.
  • Seine Ehepartnerin und deren Kinder sind auch in Deutschland gemeldet.
  • Er selbst ist in Deutschland gemeldet und hat dort seinen Wohnsitz.
  • Wo muss er seine Steuern aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) Deutschland-Schweiz bezahlen?

Diese Angaben werfen steuerrechtliche Fragen auf, insbesondere hinsichtlich der steuerlichen Ansässigkeit und der Anwendung des DBA Deutschland-Schweiz.

Steuerliche Beurteilung

Das DBA Deutschland-Schweiz regelt die Besteuerung grenzüberschreitender Einkünfte und stellt sicher, dass eine Person nicht in beiden Staaten voll steuerpflichtig ist. Die relevanten Artikel sind zumindest:

  • Art. 15 DBA: Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit
  • Art. 21 DBA: Sonstige Einkünfte

etc.

 Das DBA dient der Vermeidung der Doppelbesteuerung, indem es den Ansässigkeitsstaat einer Person festlegt.

 

Bestimmung der steuerlichen Ansässigkeit nach dem DBA

Falls eine Person Wohnsitze in beiden Staaten hat, wird die steuerliche Ansässigkeit anhand einer Prüfungsreihenfolge festgestellt:

 

1. Ständige Wohnstätte

Eine ständige Wohnstätte ist ein Haus oder eine Wohnung, die dauerhaft genutzt wird.

Die Beispielperson ist in Deutschland gemeldet und verfügt dort über eine Wohnung.

Falls sie auch eine Wohnung in der Schweiz hat bzw. regelmässig nutzt, wäre eine weitere Prüfung erforderlich.

2. Mittelpunkt der Lebensinteressen

Entscheidend sind familiäre und wirtschaftliche Bindungen.

Die Beispielperson arbeitet in Deutschland und hat berufliche Bindungen dort.

Seine Ehefrau und seine Kinder leben auch in der Schweiz. Kinder gehen in der Schweiz in die Schule. Diese Tatsachen sprechen für eine starke Bindung in der Schweiz (ausgenommen deutsche Beamtinnen und Beamte).

3. Gewöhnlicher Aufenthalt

Die Beispielperson arbeitet und hält sich in Deutschland auf.

Sofern sie regelmässig Zeit in der Schweiz verbringt, würde auch eine Schweizer Steuerpflicht entstehen.

Hinweis: Die Liste der Übernachtungen sollte zeitnah geführt werden. Nebst der Liste sollten Beweismittel wie beispielsweise Mietzahlungen, Hotel-, Bahn- und Tankbelege, Kreditkartenauszüge aufbewahrt werden.

4. Unbeschränkte Steuerpflicht in der Schweiz?

Eine unbeschränkte Steuerpflicht in der Schweiz entsteht, wenn:

  • ein Wohnsitz in der Schweiz besteht oder
  • ein Aufenthalt von mind. 30 Tagen mit Arbeit oder 90 Tagen ohne Arbeit erfolgt.

Da  Ehepartnerin der Beispielsperson auch in der Schweiz ansässig ist, könnte eine steuerliche Überprüfung der tatsächlichen Aufenthaltszeiten erforderlich sein.

 

5. Getrennte Wohnsitze CH-DE bei Ehegatten – Relevanz für die Schweiz

Schweizer Steuerrecht erkennt eine wirtschaftliche Einheit bei Ehepartnern an, auch bei getrennten Wohnsitzen, sofern eine rechtliche Trennung der Ehepartner nicht gegeben ist.

6. Staatsangehörigkeit als Entscheidungskriterium

Falls kein eindeutiger Lebensmittelpunkt bestimmt werden kann, entscheidet die Staatsangehörigkeit über die Steueransässigkeit. Die Beispielperson hat die deutsche Staatsangehörigkeit, was ein Indiz für eine Steuerpflicht in Deutschland wäre.

7. Verständigungsverfahren zwischen Deutschland und der Schweiz

Falls beide Länder eine Steuerpflicht beanspruchen, könnte ein Verständigungsverfahren gemäß Art. 25 DBA D-CH eingeleitet werden.

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Doppelbesteuerungsabkommen CH-DE: Kassenstaatsprinzip

Art. 19 DBA CH-DE

"Vergütungen, einschließlich der Ruhegehälter, die von einem der Vertragsstaaten, einem Land, einer Gebietskörperschaft oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts der Vertragsstaaten für erbrachte Dienste gewährt werden, können grundsätzlich nur in dem Staat besteuert werden, dem die Anstellungskörperschaft angehört (Kassenstaatsprinzip). Darunter fallen grundsätzlich auch Vergütungen, die von der Deutschen Bundesbank, der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Bundespost sowie von der Schweizerischen Nationalbank, den Schweizerischen Bundesbahnen, den schweizerischen Post-, Telefon- und Telegraphenbetrieben und der schweizerischen Verkehrszentrale gezahlt werden.

 

Ausnahmen

Vergütungen für Dienste im anderen Staat: Vergütungen (ausgenommen Ruhegehälter) für Dienste, die in dem anderen Vertragsstaat von einem Staatsangehörigen dieses Staates erbracht werden, können nur in dem anderen Staat besteuert werden. Das gilt beispielsweise für Ortskräfte: Besitzt die betroffene Person nur die Staatsangehörigkeit des Staates in dem sie den Dienst ausübt, nicht aber zugleich die des Anstellungsstaates, so liegt das Besteuerungsrecht für die Einkünfte beim Staat, wo sich die Dienststelle befindet."

Die Grenzgängerregelung geht dem Kassenstaatsprinzip vor.

Grundsatz des öffentlichen Interesses

Nach aktueller Rechtsprechung sind zwei Merkmale, die in den Kassenstaatsklauseln des deutschen DBAs, also Besteuerung in dem vorliegenden Fall in Deutschland genannt werden, zu prüfen:

1) Die Entlohnung muss direkt von dem Staat oder einer seiner Gebietskörperschaften bezahlt werden.

2) Diese Vergütung muss für die diesem Staat oder seinen Gebietskörperschaften geleistete Arbeiten bezahlt werden. Nicht notwendig erwartet wird ein Dienstverhältnis mit dem zahlenden Staat. Vielmehr ist es ausreichend, dass die Ausübung der Tätigkeit im öffentlichen Interesse liegt (vgl. FG Düsseldorf 31.1.12, 13 K 1178/10 E).

Besteuerung von Ehegatten mit getrennten Wohnsitzen in der Schweiz

1. Rechtslage in der Schweiz

- Ehegatten, die in einer ungetrennten Ehe leben, werden unabhängig vom Güterstand gemeinsam besteuert (Faktorenaddition).
- Haben sie getrennte Wohnsitze in verschiedenen Kantonen?

  • Gemeinsame Mittel: Einkommen und Vermögen werden hälftig auf beide Steuerdomizile aufgeteilt.
  • Getrennte Mittel: Jeder Ehegatte wird am jeweiligen Hauptsteuerdomizil individuell besteuert.

2. Internationale Verhältnisse

- Falls nur ein Ehepartner in der Schweiz steuerpflichtig ist, während der andere im Ausland lebt, ist eine hälftige Aufteilung von Einkommen und Vermögen nicht zulässig.

 

- Vorgehensweise:

  1. Ermittlung des weltweiten Einkommens und Vermögens der in der Schweiz steuerpflichtigen Ehepartner.
  2. Falls weitere Steuerdomizile existieren, erfolgt eine Steuerausscheidung.
  3. Zur Berechnung der Steuersätze wird das Einkommen des im Ausland lebenden Ehepartners oder des in der Schweiz lebenden Ehepartners mit den in der Schweiz steuerfreien Einkünften aus Ausland berücksichtigt, da die Veranlagung zum verheirateten Tarif vorgenommen wird. Falls dieser keine Steuerpflicht in der Schweiz hat, kann er nicht zur Offenlegung seiner Vermögensverhältnisse gezwungen werden. In der Praxis wird dann oft der höchste Steuersatz angewendet.

3. Steuerausscheidung – Verteilung von Schulden und Vermögen

  • Schulden und Schuldzinsen werden gemäß der Lage der Vermögenswerte auf die jeweiligen Steuerdomizile verteilt.
  • Falls das Einkommen des ausländischen Ehepartners fälschlicherweise nicht nur in die Berechnung des Tarifs, sondern auch die Besteuerungsgrundlage einbezogen wird, kann dies zu einer höheren Steuerlast in der Schweiz führen.

4. Fazit

  • Internationale Steuerverhältnisse sind komplex und erfordern eine präzise steuerliche Planung, um Doppelbesteuerung und unerwartete Steuerlasten zu vermeiden.
  • Nicht für alle Fälle existieren bereits gerichtliche Präzedenzfälle, sodass eine individuelle steuerliche Beratung unerlässlich ist.

Steuerausscheidung – Auswirkungen

Falls ein Ehepartner mehrere Steuerdomizile hat, kommt der Steuerausscheidung besondere Bedeutung zu.

  • Schulden und Schuldzinsen werden „nach Lage der Aktiven“ aufgeteilt.
  • Werden ausländische Einkünfte berücksichtigt, kann dies zu einer höheren steuerlichen Bemessungsgrundlage führen.

Beispiel:

Der Ehemann in der Schweiz hat CHF 900’000 Vermögen, die Ehefrau in Deutschland CHF 500’000.

Da das gesamte Vermögen für die Berechnung herangezogen wird, steigt die Steuerlast.

Fazit zum o.g. Praxisfall und Handlungsempfehlungen

Die Beispielperson ist in Deutschland steuerpflichtig.

  • Eine Schweizer Einkommensteuerpflicht würde bestehen, falls Wohnsitz, Aufenthalte oder die in der Schweiz steuerpflichtige Einkünfte in der Schweiz nachgewiesen werden oder sofern der Lebensmittelpunkt der Familie Schweiz ist. Die in der Schweiz steuerfreie Einkünfte, wie z.B. die der deutschen Beamten mit der deutschen Staatsangehörigkeit, werden im ersten Schritt für die Tarifberechnung hinzugerechnet und dann von der Schweizer Besteuerung freigestellt.
  • Verständigungsverfahren könnten erforderlich sein, falls beide Länder eine Besteuerung auf bestimmte Einkünfte beanspruchen würden.

Zwei Methoden zur grundsätzlichen Vermeidung der Doppelbesteuerung

Freistellungsmethode: Die Schweiz besteuert i.d.R. nur die in der Schweiz steuerpflichtige Einkünfte, berücksichtigt aber das Welteinkommen zur Berechnung des Steuersatzes.

Anrechnungsmethode: Die in der Schweiz gezahlten Steuern werden in Deutschland i.d.R. auf die deutsche Steuerschuld angerechnet, weil Steuern in der Schweiz i.d.R. niedriger ausfallen.

Empfohlene Massnahmen: 

  • Nachweise für den Lebensmittelpunkt sicherstellen (z. B. Kontoauszüge, Mietverträge, Aufenthaltslisten).
  • Verbindliche Auskunft bei deutschen und schweizerischen Steuerbehörden einholen.
  • Dokumentation der Aufenthaltszeiten in jedem Land führen (Mietzahlungen, Grenzübertritte, Tankbelege).
  • Die Auswirkungen der geplanten DBA-Änderungen ab 2025 prüfen, insbesondere im Hinblick auf mobile Arbeit und hybride Tätigkeitsmodelle.

Meldepflicht

Die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland und in der Schweiz haben eine Meldepflicht. Hierzu gehört, sich beim Einzug und Auszug in eine Wohnung bei der Meldebehörde anzumelden. Eine Strafe für eine verspätete Ummeldung droht in Deutschland nicht, da es sich hierbei um eine Ordnungswidrigkeit handelt, wohl aber in der Schweiz. Laut BMG müssen Personen, die sich nicht umgemeldet haben, ein Bußgeld in Höhe von bis zu 1.000 Euro befürchten.

Gleichgeschlechtliche Paare in der Schweiz

  • Seit dem 1. Juli 2022 können gleichgeschlechtliche Paare in der Schweiz heiraten oder ihre eingetragene Partnerschaft in eine Ehe umwandeln. Steuerlich ändert sich dadurch nichts, da eingetragene Partnerschaften bereits, wie Ehepaare, besteuert wurden.
  • Für gleichgeschlechtliche Paare, die bisher im Konkubinat lebten und nun heiraten, bedeutet dies eine gemeinsame Steuererklärung und eine zusammengefasste Besteuerung, analog zu heterosexuellen Ehepaaren.

Heiratsstrafe in der Schweiz: Steuerliche Nachteile für Ehepaare

Verheiratete Doppelverdiener zahlen oft mehr Steuern als unverheiratete Paare aufgrund der gemeinsamen Besteuerung, was die Steuerprogression erhöht.

  • Einige Kantone haben diese Benachteiligung teilweise abgeschwächt.
  • Bei der direkten Bundessteuer gibt es Pauschalabzüge.
  • Trotzdem zahlen viele Doppelverdiener-Ehepaare mehr als unverheiratete Paare.

Schlusswort

Diese Ausführungen stellen keine präziseste Analyse zur steuerlichen Situation dar. Die vorangegangene Darstellung wurde ohne Unterlagenprüfung der fiktiven Beispielspersonen erstellt. 

Bitte beachten Sie, dass eine vollständige mit Unterlagen belegte Sachverhaltsdarstellung zu einem anderen steuerlichen Ergebnis führen kann. Um verbindliche Aussagen zu machen, benötigen wir alle steuerrelevanten Unterlagen wie Staatsangehörigkeitsurkunden, Arbeitsverträge (bzw. Gesellschafterverträge), Tätigkeitsbeschreibungen, Wohnsitzbestätigungen, Meldungen, Abmeldungen im Inland und Ausland, Mietverträge. 

Die Gewährleistungen für die Beurteilung können nur die deutschen Finanz- bzw. Schweizer Steuerämter übernehmen. Wir können, sofern ähnliche Probleme auch bei Ihnen bestehen, die rechtlichen Rahmenbedingungen prüfen und Vorschläge unterbreiten. So individuell wie die Menschen, so unterschiedlich sind auch die Lebensentwürfe. Gerade internationale Verhältnisse sind oft komplex und es gibt knifflige Stolpersteine. Nicht zu jedem spezifischen Fall konnten sich die Gerichte bereits äussern.