A-S-C-L Leistner & Partner
STEUERBERATER & TREUHÄNDER
Das Leben als digitaler Nomade klingt verlockend, aber steuerliche Verpflichtungen bleiben bestehen. Hier die wichtigsten Punkte:
- Ein Segler auf einem Boot konnte seinen Schweizer Wohnsitz nicht aufgeben, da kein neuer Wohnsitz begründet wurde.
Das Schweizer Bundesgericht entschied, dass der Wohnsitz des Ehemannes in der Schweiz weiterhin bestand. Zwar lebt er überwiegend auf einem Segelschiff im Ausland und hat keinen festen Wohnsitz im Ausland begründet, aber folgende Punkte sprechen für ein fortbestehendes Steuerdomizil in der Schweiz.
Verbindungen zur Schweiz:
Da kein neuer Wohnsitz im Ausland nachgewiesen wurde, gilt sein Steuerdomizil in der Schweiz als fortbestehend. Deshalb wird das Einkommen der Eheleute in der Schweiz gemeinsam besteuert.
Fiktiver Wohnsitz als steuerrechtlicher Wohnsitz (Art. 24 Abs. 1 Schweizer ZGB)
Sollten Sie Ihre Wohnung in der Schweiz aufgegeben, muss eine Amtsadresse in der Schweiz auf Anforderung der Behörden eingerichtet werden. Für amtliche Sendungen käme eine Kontaktadresse bei Familie, Bekannten oder Treuhänder in Frage.
Unbeschränkte Steuerpflicht: Sie zahlen in Deutschland Einkommenssteuer, wenn Sie hier leben oder mehr als 90 % Ihres Einkommens aus Deutschland beziehen (z. B. Arbeit für ein deutsches Unternehmen).
Beschränkte Steuerpflicht: Leben Sie im Boot oder im Ausland, erzielen aber Einnahmen aus Deutschland (z. B. durch Vermietung oder selbstständige Arbeit für deutsche Unternehmen), zahlen Sie nur darauf Steuern.
Erweiterte beschränkte Steuerpflicht: Nach einem Umzug in ein Niedrigsteuerland wie z. B. Schweiz (weniger als ein Drittel der deutschen Steuersätze) gelten besondere Regeln, wenn Sie weiterhin Einkünfte aus Deutschland haben.
Keine Steuerpflicht: Wer keine Einnahmen in Deutschland hat und nicht dort lebt, ist nicht steuerpflichtig.
Tipp: Um Steuerpflicht zu vermeiden, müssen Sie Deutschland vollständig verlassen – sowohl privat, beruflich, einkommensteuerrechtlich und Ihren Immobilienvermögen verkaufen.
Steuerfreiheit ist ein Mythos – jedes Einkommen muss irgendwo versteuert werden. Zu jedem Konto gehören die Stammdaten mit einer Wohnadresse. Auch die Krankenversicherung benötigt Ihre Adresse. Der Wohnsitz in einem Land begründet nicht nur Verpflichtungen, sondern auch Leistungs- und Vorsorgeansprüche wie z.B. Rente, Arbeitslosengeld, Sozialhilfe, Pflegefinanzierung, Spitalkosten etv.
Mit der richtigen Planung, also Verlegung des Wohnsitzes, Aufenthaltsorts und Lebensmittelpunkts in ein Niedrigsteuerland wie die Schweiz können Sie jedoch von niedrigen Steuersätzen profitieren, ohne in rechtliche Grauzonen zu geraten.
Tipp 1: Vermeiden Sie den Fall "Keine Anmeldung = kein Wohnsitz". Dies führt i.d.R. zur Verweigerung der staatlichen Kostenübernahme z. B. im Vorsorgefall.
Tipp 2: Ihre deutsche Steuererklärung können Sie bequem und komplett digital über Online-Shop von A-S-C-L buchen.
Die Umsatzsteuer wird i.d.R. dort fällig, wo der Umsatz entsteht:
Tipp: Beauftragen Sie einen grenzueberschietenden Steuerberater. Die Buchhaltungssoftware für KMU kennt i.d.R. nur die Steuersätze eines Landes.
Immobilien. Steuern. Finanzen. Bilanzen. Fiskalvertretung. DBA CH-DE. Wie können wir Ihnen helfen?
Zögern Sie nicht. Buchen Sie Ihren Termin mit J. Leistner, MBA Finance, StB CH in Kreuzlingen, rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Um Ihre Anliegen kümmern wir uns persönlich.
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