A-S-C-L Leistner & Partner

STEUERBERATER & TREUHÄNDER

MWST-Steuerpflicht ausländischer Firmen 

Sind Sie ein Unternehmer mit Domizil im Ausland, welches in der Schweiz gewerblich oder freiberuflich aktiv ist oder Schweizer Kunden hat?

Die folgende Checkliste hilft Ihnen, Ihre ggf. bestehende MwSt-Verpflichtung in der Schweiz zu überprüfen:

  • Sind Sie als Dienstleister, Unternehmer, Produzent, Verkäufer, Vertreter, Künstler etc.  vor Ort oder online in der Schweiz tätig?
  • Sind Ihre Kunden Unternehmen oder Privatpersonen, die das Ergebnis Ihrer Leistung in der Schweiz verwenden?
    Ausnahmen: Befreit sind Firmen ungeachtet der Höhe von ihrem Umsatz, sofern sie Leistungen im Sinne des Art. 23 MwStG (hier. Leistungsort Schweiz, Verbrauch im Ausland) oder nur Dienstleistungen mit dem Empfängerort gem. des Art. 8 Abs. 1 MwStG in der Schweiz, wie die der Berater, Vermögensverwalter usw. erbringen, die der Bezugssteuer durch Empfänger unterliegen.
  • Haben Sie ein Büro, einen Vertreter, ein Lager, einen Server in der Schweiz?
  • Besteht Ihre Tätigkeit in der Schweiz in der Ausführung der Arbeiten an Gegenständen wie z.B. Installationen, Montageleistungen etc.?
  • Haben Sie die Waren in die Schweiz ohne der Einführsteuer eingeführt?
  • Erfüllen Sie in der Schweiz werkvertragliche Leistungen?
  • Liefen Sie die digitalen, elektronischen, online Dienstleistungen wie z. B. Zurverfügungstellung der Websites, Musik, Applikationen, Webinaren etc. in die Schweiz auch an die nicht steuerpflichtigen Personen?
  • Sind Sie in Projekten wie z. B. das Einführen und Implementieren von IT etc. vor Ort in der Schweiz tätig?
  • Überschreiten die Umsätze Ihrer Firma aus den o.g. Leistungen in die Schweiz 100.000 CHF p.a.?
  • Möchten Sie sich im Schweizer Mehrwertsteuerregister freiwillig registrieren lassen?

Sofern Sie mindestens eine der o.g. Fragen mit „Ja“ beantwortet haben sowie die weltweite Umsatzschwelle 100.000,- CHF erreicht haben, könnten Sie in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig sein. Bitte beachten Sie, dass die o.g. Liste nicht vollständig ist und ein genau Prüfung der Art Ihrer Tätigkeit (Lieferungen oder sonstige Leistungen) und der Art Ihrer Waren erforderlich ist.

Die Schweizer Mehrwertsteuerpflicht entsteht ab dem ersten Franken, sobald der weltweite Umsatz von 100.000,- CHF oder höher weltweit erzielt wurde. Dies trifft auch auf die Kleinsendungen zu, die der Einfuhr- /Vorsteuer bei der Unterschreitung der Schwelle von 100.000 CHF nicht unterliegen. Steuerfreie Kleinsendungen, die der Einfuhrsteuer nicht unterliegen, sind die Sendungen, deren Einfuhrsteuer 5 CHF (hier: MwSt 7.7%  von Warenwert 65 CHF) nicht übersteigen.

Unsere Leistungen:

Die Beauftragung eines schweizerischen Fiskalvertreters ist in den o.g. Fällen für ausländische Firmen verpflichtend. Gern prüfen wir, ob Ihre Mehrwertsteuerpflicht in der Schweiz besteht, und entlasten Sie mit Fokus auf:

  • Anmeldung im Mehrwertsteuerregister
  • Analyse und Optimierung Ihrer Geschäftsvorfälle
  • Deklaration der Abrechnungen 
  • Prüfung der Rechnungen
  • Korrespondenz mit Steuerbehörden

Folgende Fragen sind im Zusammenhang mit der Tätigkeit der ausländischen Unternehmen in der Schweiz ebenfalls von Bedeutung:

1. Entsteht durch Ihre Tätigkeit in der Schweiz eine steuerliche Betriebsstätte?

2 Ist das Unternehmen in der Schweiz gewinnsteuersteuerpflichtig? Muss eine Steuererklärung eingereicht werden?

3. Auch die Fragen der Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung muss man im Voraus klären. 

4. Die Gründung einer Niederlassung oder einer selbstständigen Gesellschaft wäre zu prüfen.

 Gern prüfen und planen wir zusammen mit Ihnen Ihre Rechtssicherheit.

Vertretung in der Schweiz

Sobald Sie in der Schweiz den Behördenkontakt haben, werden Sie aufgefordert, den Behörden eine zur Zustellung bevollmächtigte Person in der Schweiz zu bezeichnen. Gern vertreten A-S-C-L Leistner und Partner, Steuerberater und Treuhänder Sie in der Schweiz. 

Kontakt

Jens Leistner

Rechtsberater, Steuerberater Schweiz

MBA Finance Cambridge UK

 Diplom Kaufmann FH