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Steuerberatung Schweiz + Deutschland: Lebensmittelpunkt
Urteil vom 10. März 2021: Steuerdomizil bei Wohnsitzverlagerung
Im Streit stand der Hauptwohnsitz eines unverheirateten Steuerpflichtigen, der mit seiner Lebenspartnerin im Konkubinat lebt. Beide besitzen gemeinsam Immobilien in Zürich (ZH) und Graubünden (GR). Anfang 2017 mietete er in GR eine zusätzliche Wohnung und zog nach seiner Frühpensionierung am 1. Juni 2017 offiziell dorthin. Seine Partnerin blieb berufstätig in ZH, wo sie weiterhin wohnte.
Das Bundesgericht stellte fest:
Daher wurde die Beschwerde der Steuerbehörde abgewiesen, und der Wohnsitz des Steuerpflichtigen in GR anerkannt.
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