Artikel mit dem Tag "Doppelbesteuerung Deutschland Schweiz"



Der Begriff „internationaler Wochenaufenthalter“ existiert im steuerlichen Sinne nicht, sondern stammt aus dem Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU. Die Einordnung als internationaler Wochenaufenthalter oder Grenzgänger hat erhebliche steuerliche Konsequenzen. Eine detaillierte Analyse der individuellen Situation ist unerlässlich, um Steueroptimierungsmöglichkeiten zu nutzen und Doppelbesteuerung zu vermeiden.
Wer als Arbeitnehmer von einem Schweizer Arbeitgeber ins Ausland entsandt wird oder in mehreren Ländern tätig ist, muss wichtige Regelungen zur Sozialversicherung und Besteuerung beachten. Innerhalb der EU/EFTA gilt das Erwerbsortsprinzip – die Sozialversicherungspflicht besteht am Arbeitsort. Bei einer Entsendung kann die Versicherung im Herkunftsland bestehen bleiben, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. Steuerlich relevant ist die 183-Tage-Regelung nach Art. 15 OECD-Musterabkommen.

Die Besteuerung internationaler Ehepaare und Berufspolitiker stellt komplexe Herausforderungen dar. Im Rahmen des TV-Sendung am 16.02.2025 hat der Moderator der Kanzlerkandidatin die Frage gestellt, wo sie steuerlich ansässig ist, wo ihren Hauptwohnsitz ist und wo ihre Einkünfte besteuert werden. Der Beitrag analysiert die steuerliche Ansässigkeit und das Doppelbesteuerungsabkommen-Deutschland-Schweiz ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
Steuernews Schweiz · 15.01.2025
Die Schweiz und Deutschland haben eine Vereinbarung getroffen, wie deutsche Abzugssteuern auf Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren unter dem Doppelbesteuerungsabkommen reduziert werden können.

Grenzgänger DE-CH · 14.05.2021
Eine aktualisierte Konsultationsvereinbarung zwischen der Schweiz und Deutschland wurde am 27.4.2021 veröffentlicht. Diese betrifft die Besteuerungsrechte der Entlöhnung und die Unterstützungsleistungen im öffentlichen Dienst während der Pandemie. Einvernehmlich wurde beschlossen, dass ein Beschäftigter, der aufgrund der Covid-Maßnahmen an seinem Wohnsitz im Ansässigkeitsstaat die Tätigkeit ausübt, für den Arbeitgeber i. d. R. keine Betriebsstätte begründet.
Grenzgänger DE-CH · 09.04.2021
Der Prozess in Deutschland: Das deutsche Finanzamt bestritt die Schweizer Besteuerung der Einnahmen des deutschen Klägers aus seiner nichtselbständigen Beschäftigung bei einer Schweizer AG. Er sei mit „Kollektivunterschrift zu zweien“ ohne Funktion im Schweizer Handelsregister eingetragen. Der Kläger argumentierte, er reiste an mehr als 60 Arbeitstagen nicht nach Deutschland zurück. Somit sei er kein Grenzgänger gem. Art. 15a DBA-De-Schweiz.

Grenzgänger DE-CH · 03.12.2020
Bern, 03.12.2020 - die vorläufige Verständigungsvereinbarung vom 13. Mai 2020 über die Besteuerung von Grenzgängern, die infolge von Massnahmen im Rahmen der Bekämpfung von COVID-19 im Home Office arbeiten, wurde bis zum 31. März 2021 verlängert. Es ist von der gleichen Friststreckung mit den anderen Nachbarländern wie Deutschland auszugehen.