Artikel mit dem Tag "Fiskalvertretung"



Steuernews Schweiz · 30.01.2025
Seit dem 1. Januar 2025 gelten neue Regelungen im Mehrwertsteuergesetz. Neu können kleinere Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis CHF 5'005'000 die MWST auf Antrag jährlich abrechnen. Für Unternehmen mit der Saldosteuersatzmethode entfällt die Begrenzung auf zwei Steuersätze. Außerdem werden Online-Verkaufsplattformen neu besteuert.
Steuernews Schweiz · 30.01.2025
Seit dem 1. Januar 2025 sind alle MWST-pflichtigen Unternehmen verpflichtet, ihre MWST-Abrechnung über das ePortal online einzureichen. Das Abrechnungsformular in Papierform steht nicht mehr zur Verfügung. Gern übernehmen die A-S-C-L Steuerexperten Ihre Fiskalvertretung und reichen Ihre Umsatzsteuererklärungen bei der ESTV ein.

Steuernews Schweiz · 22.09.2022
Seit 2019 müssen ausländische Unternehmen auch die Versandhandelsunternehmen bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) registriert sein, sofern sie mehr als CHF 100’000 Umsatz erzielen. Inzwischen stellte sich heraus, dass viele die Meldung unterlassen. Neu diskutierte der Bundesrat deshalb diese Problematik. Dabei sollen Unternehmen und auch Betreiber von Versandplattformen alle Lieferungen von Waren in die Schweiz deklarieren und versteuern. Der Bundesrat stimmte über die Strafmassnahme
Steuernews Schweiz · 22.09.2022
Schweizer Mehrwertsteuer erlegt den ausländischen Firmen bei der Überschreitung der steuerfreien Umsatzschwelle unter bestimmten Voraussetzungen neue Pflichten auf. Jede natürliche oder juristische Person, unabhängig von ihrer Rechtsform, Zweck oder Gewinnabsicht, die ein Geschäft in der Schweiz oder im Ausland betreibt und mit diesem Geschäft Leistungen in der Schweiz erbringt, ist bei der Überschreitung der steuerfreien Umsatzschwelle mehrwertsteuerpflichtig in der Schweiz.

Steuernews Deutschland · 09.02.2022
Sofern Sie online Dienstleistungen und Produkte in EU anbieten, war Ihnen das sog. „Mini-One-Stop-Shop“-Verfahren, sog. „MOSS“ bekannt. In diesem vereinfachten und vereinheitlichen Verfahren können Unternehmer die geschuldete Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer, welche im Fall des Verkaufs in den anderen EU-Ländern geschuldet wird, in dem Land des Unternehmens im Rahmen der Umsatzsteueranmeldung erklären und bezahlen. Die neue und einzige Stelle innerhalb der EU ist das neue OSS-Internetportal.
Steuernews Schweiz · 08.04.2021
ESTV; Bern - Erstattung MWST Guthaben. Ein Gesuch auf vorzeitige Rückzahlung ist hinfällig # MWST-Guthaben haben Sie, sofern die Vorsteuerabzüge aus den von Ihnen bezahlten Rechnungen höher liegen als die geschuldete MWST. Weil im Geschäft eine Zahlungsfrist von 30 Tagen gängig sein, entschied die eidgenössische Steuerverwaltung, MWST-Guthaben innert dieser Frist auszubezahlen.