Artikel mit dem Tag "Grenzgänger"



Der Begriff „internationaler Wochenaufenthalter“ existiert im steuerlichen Sinne nicht, sondern stammt aus dem Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU. Die Einordnung als internationaler Wochenaufenthalter oder Grenzgänger hat erhebliche steuerliche Konsequenzen. Eine detaillierte Analyse der individuellen Situation ist unerlässlich, um Steueroptimierungsmöglichkeiten zu nutzen und Doppelbesteuerung zu vermeiden.
Die Besteuerung internationaler Ehepaare und Berufspolitiker stellt komplexe Herausforderungen dar. Im Rahmen des TV-Sendung am 16.02.2025 hat der Moderator der Kanzlerkandidatin die Frage gestellt, wo sie steuerlich ansässig ist, wo ihren Hauptwohnsitz ist und wo ihre Einkünfte besteuert werden. Der Beitrag analysiert die steuerliche Ansässigkeit und das Doppelbesteuerungsabkommen-Deutschland-Schweiz ohne Anspruch auf Vollständigkeit.

Ärzte News · 07.09.2021
Wenn Sie in der Schweiz arbeiten und Ihren Wohnsitz im Deutschland behalten, ist Folgendes zu beachten. Sie benötigen einen Grenzgängerausweis und eine Grenzgängerbewilligung, welche vom Amt für Migration des Kantons ausgestellt werden. In den ersten drei Monaten müssen Sie auswählen, ob Sie Ihre Krankenversicherung im Land Ihres Wohnsitzes oder der Schweiz abschließen möchten. Grenzgänger müssen in der Schweiz Quellensteuer bezahlen. Dies erfolgt durch einen direkten Lohnabzug durch den Arbeit
Grenzgänger DE-CH · 14.05.2021
Eine aktualisierte Konsultationsvereinbarung zwischen der Schweiz und Deutschland wurde am 27.4.2021 veröffentlicht. Diese betrifft die Besteuerungsrechte der Entlöhnung und die Unterstützungsleistungen im öffentlichen Dienst während der Pandemie. Einvernehmlich wurde beschlossen, dass ein Beschäftigter, der aufgrund der Covid-Maßnahmen an seinem Wohnsitz im Ansässigkeitsstaat die Tätigkeit ausübt, für den Arbeitgeber i. d. R. keine Betriebsstätte begründet.

Altersvorsorge · 03.05.2021
Schweizer Steuern auf eine Altersrente aus einer Schweizer öffentlich-rechtlichen Pensionskasse sind in Deutschland nicht zu 100 % anrechenbar, entschied das Finanzgericht Baden-Württemberg. Eine Anrechnung dieser in Höhe von 4,5 % auf die Einkommensteuer in Deutschland sei auf 4,5 % des Ertragsanteils der überobligatorischen Altersrente begrenzt.
Grenzgänger DE-CH · 09.04.2021
Der Prozess in Deutschland: Das deutsche Finanzamt bestritt die Schweizer Besteuerung der Einnahmen des deutschen Klägers aus seiner nichtselbständigen Beschäftigung bei einer Schweizer AG. Er sei mit „Kollektivunterschrift zu zweien“ ohne Funktion im Schweizer Handelsregister eingetragen. Der Kläger argumentierte, er reiste an mehr als 60 Arbeitstagen nicht nach Deutschland zurück. Somit sei er kein Grenzgänger gem. Art. 15a DBA-De-Schweiz.

Geld sparen · 21.02.2021
Als Grenzgänger können Sie sich über die diversen Vorzüge, die ein Job im Ausland bietet freuen. Der mit der Lohnzahlung verbundene Währungswechsel verursacht dennoch hohe Kosten von 1,5 bis 3,3 Prozent, dies bestätigt auch der Kassensturz. Checken Sie jetzt die Alternativlösung Wise und sparen Sie bei Auslandsüberweisungen, z.B. an Ihre Verwandten, als auch bei Kreditkartentransaktionen bares Geld, etc. bei jeder Transaktion baren Geld.
Quellensteuer · 17.02.2021
Mit der neuen Quellenbesteuerung hat die Schweiz das Quellensteuerverfahren und die Quellesteuerrückerstattung schweizweit vereinheitlicht. Die Plattform https://www.quellenbesteuert.ch bietet Ihnen die Hilfe und Informationen zu Steuern von bestimmten Gruppen der natürlichen Personen aus der unselbstständigen Erwerbstätigkeit sowie einige Informationen zur Verrechnungssteuer an. Dank https://www.quellenbesteuert.ch können Sie Ihre Besteuerung prüfen und Ihre Steuerrückerstattung zurückfordern.

Grenzgänger DE-CH · 03.12.2020
Bern, 03.12.2020 - die vorläufige Verständigungsvereinbarung vom 13. Mai 2020 über die Besteuerung von Grenzgängern, die infolge von Massnahmen im Rahmen der Bekämpfung von COVID-19 im Home Office arbeiten, wurde bis zum 31. März 2021 verlängert. Es ist von der gleichen Friststreckung mit den anderen Nachbarländern wie Deutschland auszugehen.
Quellensteuer · 16.11.2020
Ab dem 1. Januar 2021 wird das neue Steuerkonstrukt, Quasi-Ansässigkeit, eingeführt. Die quellensteuerpflichtigen Personen, die im Ausland steuerlich ansässig sind und die Voraussetzungen an die Quasi-Ansässigkeit erfüllen, können ab dem 01.01.2021 für jedes Jahr bis am 31. März des auf die Fälligkeit der Leistung folgenden Steuerjahres einen Antrag auf nachträgliche ordentliche Veranlagung bei der Schweizer Steuerverwaltung einreichen.

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