Artikel mit dem Tag "Home-Office"



Der Begriff „internationaler Wochenaufenthalter“ existiert im steuerlichen Sinne nicht, sondern stammt aus dem Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU. Die Einordnung als internationaler Wochenaufenthalter oder Grenzgänger hat erhebliche steuerliche Konsequenzen. Eine detaillierte Analyse der individuellen Situation ist unerlässlich, um Steueroptimierungsmöglichkeiten zu nutzen und Doppelbesteuerung zu vermeiden.
Grenzgänger DE-CH · 03.12.2020
Bern, 03.12.2020 - die vorläufige Verständigungsvereinbarung vom 13. Mai 2020 über die Besteuerung von Grenzgängern, die infolge von Massnahmen im Rahmen der Bekämpfung von COVID-19 im Home Office arbeiten, wurde bis zum 31. März 2021 verlängert. Es ist von der gleichen Friststreckung mit den anderen Nachbarländern wie Deutschland auszugehen.

Grenzgänger DE-CH · 25.08.2020
Vermietet ein Arbeitnehmer seine Wohnräume als Arbeitsräume an seinen Arbeitgeber für dessen Unternehmen, kann er grundsätzlich die ihm für Renovierungsaufwendungen in Rechnung gestellte deutsche Umsatzsteuer als Vorsteuer steuermindernd zurückfordern. (BFH Urteil vom 07.05.2020 - V R 1/18)