Artikel mit dem Tag "Leitende Angestellte"



Der Begriff „internationaler Wochenaufenthalter“ existiert im steuerlichen Sinne nicht, sondern stammt aus dem Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU. Die Einordnung als internationaler Wochenaufenthalter oder Grenzgänger hat erhebliche steuerliche Konsequenzen. Eine detaillierte Analyse der individuellen Situation ist unerlässlich, um Steueroptimierungsmöglichkeiten zu nutzen und Doppelbesteuerung zu vermeiden.
Grenzgänger DE-CH · 09.04.2021
Der Prozess in Deutschland: Das deutsche Finanzamt bestritt die Schweizer Besteuerung der Einnahmen des deutschen Klägers aus seiner nichtselbständigen Beschäftigung bei einer Schweizer AG. Er sei mit „Kollektivunterschrift zu zweien“ ohne Funktion im Schweizer Handelsregister eingetragen. Der Kläger argumentierte, er reiste an mehr als 60 Arbeitstagen nicht nach Deutschland zurück. Somit sei er kein Grenzgänger gem. Art. 15a DBA-De-Schweiz.

Grenzgänger DE-CH · 03.12.2019
Dass eine Person ohne Funktionsbezeichnung im Handelsregister eingetragen sei, stehe seiner Einbeziehung in den leitenden Personenkreis »leitender Angestellter« nicht entgegen, entschied das deutsche Finanzgericht. Dies genüge den Anforderungen von Konsultationsvereinbarungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft (Az. I R 60/17).